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BGBl III 166/2014

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

166. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden

166. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Zypern am 17. April 2014 seine Ratifikationsurkunde zum Zusatzprotokoll zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden (BGBl. III Nr. 105/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 88/2013) hinterlegt und anlässlich dessen Erklärungen11 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Zusatzprotokoll - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 159]. abgegeben.

Ostermayer

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