161. Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kosovo über die grenzüberschreitende Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen und linienmäßigen Verkehr auf der Straße
[Vereinbarung in deutscher Sprache, siehe Anlagen]
[Vereinbarung in albanischer Sprache, siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 18 der Vereinbarung erfolgten am 4. April bzw. 24. Juli 2014; die Vereinbarung tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. September 2014 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Ostermayer
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