133. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern vom 19. Oktober 1996
Nach Mitteilungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande haben nachstehende Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern vom 19. Oktober 1996 (BGBl. III Nr. 49/2011, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 93/2013) hinterlegt:
Weiters hat Estland2 am 4. März 2014 eine Erklärung1 gemäß Art. 52 Abs. 1 des Übereinkommens abgegeben.
Ostermayer
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