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BGBl III 115/2014

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

115. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Organisation für Migration über den rechtlichen Status der Organisation in Österreich und den Sitz ihrer Büros in Wien
(NR: GP XXV RV 13 AB 105 S. 21. BR: AB 9181 S. 829.)

115.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Organisation für Migration über den rechtlichen Status der Organisation in Österreich und den Sitz ihrer Büros in Wien

[Abkommen in deutscher Sprache, siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 23 Abs. 1 des Abkommens wurden am 4. Juni bzw. 16. Juni 2014 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. August 2014 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Faymann

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