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BGBl III 111/2014

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

111. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

111. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Kongo am 11. Juni 2014 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (BGBl. Nr. 96/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 88/2014) hinterlegt.

Ostermayer

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