110. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Irak am 3. März 2014 seine Beitrittsurkunde zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (BGBl. III Nr. 94/2003, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 70/2013) hinterlegt.
Ferner hat das Vereinigte Königreich1 den Geltungsbereich des Protokolls am 30. Mai 2014 auf Gibraltar ausgedehnt.
Ostermayer
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