10. Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich der Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Portugal am 31. Dezember 2013 seine Urkunde betreffend die Kündigung der Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (BGBl. Nr. 397/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 4/2013) hinterlegt.
Ostermayer
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