63. Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Bewertungsgesetz 1955 geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994
Das Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 112/2012, wird wie folgt geändert:
In § 28 Abs. 39 Z 4 wird die Wortfolge „30. Juni 2013“ durch die Wortfolge „31. Dezember 2013“ ersetzt.
Artikel 2
Änderung des Bewertungsgesetzes 1955
Das Bewertungsgesetz 1955, BGBl. Nr. 148/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 112/2012, wird wie folgt geändert:
1. In § 30 Abs. 7 werden folgende Wortfolgen ersetzt:
- „Schafe und Ziegen:“ durch „Schafe:“
- „Lämmer und Kitze bis sechs Monate 0,05°VE“ durch „Lämmer bis sechs Monate 0,02°VE“
- „Schafe und Ziegen sechs Monate bis ein Jahr 0,1°VE“ durch „Schafe sechs Monate bis ein Jahr 0,1°VE“
- „Schafe und Ziegen über ein Jahr 0,2°VE“ durch „Schafe über ein Jahr 0,15°VE“; folgende Wortfolgen werden vor dem Wort „Schweine“ eingefügt:
„Ziegen:
Ziegen sechs Monate bis ein Jahr 0,05°VE
Ziegen über ein Jahr 0,12°VE“
2. In § 86 Abs. 14 wird nach der Wortfolge „in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 112/2012,“ die Wortfolge „ sowie § 30 Abs. 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 63/2013,“ eingefügt.
Fischer
Faymann
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