85. Kundmachung der Bundesministerin für Finanzen betreffend die Werte für den durchschnittlichen Personalaufwand
Auf Grund des § 17 Abs. 4 BHG 2013, BGBl. I Nr. 139/2009, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2012, in Verbindung mit Anlage 1 der Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Abschätzung der finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben, BGBl. II Nr. 490/2012, werden die in Anlage 2 festgelegten Werte entsprechend den folgenden Übersichten aktualisiert.
Anlage 1
Fekter
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