74. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Höhe von Verwaltungsabgaben und Gebühren im Rahmen des LMSVG (LMSVG-Abgabenverordnung - LMSVG-AbV) geändert wird
Auf Grund der § 61 Abs. 1, § 61a Abs. 1 und § 63 Abs. 1 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes - LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 95/2010, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen verordnet:
Die LMSVG-Abgabenverordnung, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 135/2011, wird wie folgt geändert:
1. Im § 2 Abs. 1 Z 1 wird der Betrag „27“ durch den Betrag „31“ ersetzt.
2. Im § 2 Abs. 1 Z 2 wird der Betrag „41“ durch den Betrag „47“ ersetzt.
3. Im § 2 Abs. 1 Z 3 wird der Betrag „54“ durch den Betrag „62“ ersetzt.
4. Dem Text des § 5 wird die Absatzbezeichnung „(1)“ vorangestellt. Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) Für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens anhängige Verfahren gelten die Pauschbeträge in der Fassung BGBl. II Nr. 135/2011.“
Stöger
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