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BGBl II 46/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

46. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Arzneimittel aus menschlichem Blut

46. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Verordnung betreffend Arzneimittel aus menschlichem Blut geändert wird

Auf Grund der §§ 5 und 62b des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr. 185/1983, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 114/2012, wird verordnet:

Die Verordnung betreffend Arzneimittel aus menschlichem Blut, BGBl. II Nr. 187/2005, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 311/2011, wird wie folgt geändert:

Der bisherige Text des § 2 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) Zur Transfusion bestimmtes Blut oder zur Transfusion bestimmte Blutbestandteile, die aus Staaten, die nicht Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, eingeführt werden, sind den im Anhang IV der Richtlinie 2002/98/EG bezeichneten Tests zu unterziehen. Weiters ist eine Untersuchung nach unspezifischen Immunaktivierungsmarkern durchzuführen.“

Stöger

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