295. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Verordnung über das Verbot der Verwendung von Weichmachern (Phthalate) in bestimmten Gebrauchsgegenständen (Weichmacherverordnung) aufgehoben wird
Auf Grund des § 19 Abs. 1 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes - LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 171/2013, wird verordnet:
Die Verordnung über das Verbot der Verwendung von Weichmachern (Phthalate) in bestimmten Gebrauchsgegenständen (Weichmacherverordnung), BGBl. II Nr. 355/2006, wird aufgehoben.
Stöger
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