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BGBl II 13/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

13. Kundmachung: Emblem des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen

13. Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend ein Emblem des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass ein Emblem des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, welches im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.

Bures

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