113. Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Aufhebung des § 24 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die nach dem Studienförderungsgesetz 1992 gleichzusetzenden Gemeinden durch den Verfassungsgerichtshof
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. März 2013, V 89/12-8, dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung zugestellt am 2. April 2013, zu Recht erkannt:
- 1. § 24 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die nach dem Studienförderungsgesetz 1992 dem Studienort gleichzusetzenden Gemeinden, BGBl. Nr. 604/1993 idF BGBl. Nr. 632/1995, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
- 2. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. August 2013 in Kraft.
Töchterle
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