99. Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über die Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze1 vom 3. Dezember 1992
[Durchführungsvereinbarung in deutscher Sprache, siehe Anlagen]
[Durchführungsvereinbarung in slowenischer Sprache, siehe Anlagen]
Die vorliegende Vereinbarung ist am 1. September 1993 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Faymann
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