89. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über Computerkriminalität (BGBl. III Nr. 140/2012) hinterlegt:
Weiters hat Island2 am 12. Dezember 2012 seine zuständige Behörde1 gem. Art. 24 und Art. 27 des Übereinkommens geändert, sowie seinen anlässlich der Ratifikation erklärten Vorbehalt zu Art. 9 Abs. 2 lit. b und lit. c zurückgezogen.
Faymann
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