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BGBl III 85/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

85. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten betreffend Kontrollstellen und grenzüberschreitenden Datenverkehr

85. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten betreffend Kontrollstellen und grenzüberschreitenden Datenverkehr

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Annahmeurkunde zum Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten betreffend Kontrollstellen und grenzüberschreitenden Datenverkehr (BGBl. III Nr. 91/2008, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 24/2012) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Annahmeurkunde:

Armenien

9. Mai 2012

Finnland

11. Juli 2012

Faymann

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