78. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinen Nationen hat Brasilien am 4. März 2013 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (BGBl. Nr. 96/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. III Nr. 23/2013) hinterlegt.
Faymann
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