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BGBl III 73/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

73. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde

73. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde (BGBl. III Nr. 124/2004, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 86/2011) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Frankreich11 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Protokoll - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXI.9].

23. Jänner 2012

Guyana

25. Oktober 2011

Litauen

26. September 2012

Togo

11. Juni 2012

Faymann

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