52. Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Zypern und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 20. März 1990 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Zypern und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 20. März 1990 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
[Protokoll und Zusatzprotokoll in deutscher Sprache, siehe Anlagen]
[Protokoll und Zusatzprotokoll in englischer Sprache, siehe Anlagen]
[Protokoll und Zusatzprotokoll in griechischer Sprache, siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 2 des Protokolls wurden am 5. November 2012 bzw. 9. Jänner 2013 abgegeben; gemäß derselben Bestimmung treten das Protokoll und das Zusatzprotokoll somit am 1. April 2013 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Faymann
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