41. Ernährungshilfe-Übereinkommen
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Ernährungshilfe-Übereinkommen
[Übereinkommen in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
[Übereinkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Übereinkommen in französischer Sprache siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 29. Jänner 2013 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 15 Abs. 3 für Österreich mit 29. Jänner 2013 in Kraft getreten.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten bzw. internationale Organisationen das Übereinkommen ratifiziert, angenommen oder genehmigt:
Dänemark (ohne Färöer Inseln und Grönland), Europäische Union, Finnland, Japan, Kanada, Schweiz, Vereinigte Staaten.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Faymann
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