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BGBl III 41/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

41. Ernährungshilfe-Übereinkommen
(NR: GP XXIV RV 2017 AB 2074 S. 185. BR: AB 8868 S. 816.)

41. Ernährungshilfe-Übereinkommen

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Ernährungshilfe-Übereinkommen

[Übereinkommen in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

[Übereinkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Übereinkommen in französischer Sprache siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 29. Jänner 2013 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 15 Abs. 3 für Österreich mit 29. Jänner 2013 in Kraft getreten.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten bzw. internationale Organisationen das Übereinkommen ratifiziert, angenommen oder genehmigt:

Dänemark (ohne Färöer Inseln und Grönland), Europäische Union, Finnland, Japan, Kanada, Schweiz, Vereinigte Staaten.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Faymann

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