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BGBl III 32/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

32. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Raumplanung und nachhaltige Entwicklung - Protokoll „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“

32. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Raumplanung und nachhaltige Entwicklung - Protokoll „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“

Nach Mitteilung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten hat Italien am 7. Februar 2013 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Raumplanung und nachhaltige Entwicklung - Protokoll „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“ (BGBl. III Nr. 232/2002 idF BGBl. III Nr. 114/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 125/2005) hinterlegt.

Faymann

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