125. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Raumplanung und nachhaltige Entwicklung - Protokoll „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“
Nach Mitteilung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten hat Frankreich am 11. Juli 2005 seine Genehmigungsurkunde zum Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Raumplanung und nachhaltige Entwicklung - Protokoll „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“ (BGBl. III Nr. 232/2002 idF BGBl. III Nr. 114/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 57/2004) hinterlegt.
Schüssel
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