57. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Raumplanung und nachhaltige Entwicklung - Protokoll „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“
Nach Mitteilung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten hat Slowenien am 28. Jänner 2004 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Raumplanung und nachhaltige Entwicklung - Protokoll „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“ (BGBl. III Nr. 232/2002, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 36/2003) hinterlegt.
Schüssel
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