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BGBl III 263/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

263. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

263. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Genehmigungsurkunden zum Protokoll über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (BGBl. III Nr. 50/2010) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Genehmigungsurkunde:

Armenien

24. Jänner 2011

Dänemark

4. Juni 2012

Litauen

22. März 2011

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

13. September 2013

Polen

21. Juni 2011

Portugal

4. September 2012

Serbien

8. Juli 2010

Ungarn

26. November 2010

Ferner hat Dänemark am 4. Juni 2012 erklärt, dass das Protokoll bis auf weiteres nicht auf die Färöer Inseln Anwendung findet.

Faymann

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