251. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Albanien am 14. Oktober 2008 seine Beitrittsurkunde zum Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr (BGBl. Nr. 170/1959, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 102/2008) hinterlegt.
Auf Grund einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs vom 21. August 2013 wird die Kundmachung in BGBl. III Nr. 102/2008 dahingehend berichtigt, dass die Mitteilung betreffend die Hinterlegung der Beitrittsurkunde durch Moldau am 26. Mai 1993 mit Wirkung vom 14. Mai 2013 annulliert wurde.
Faymann
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