250. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens gegen Geiselnahme
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Internationalen Übereinkommen gegen Geiselnahme (BGBl. Nr. 600/1986, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 167/2008) hinterlegt:
Faymann
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