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BGBl III 231/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

231. Kundmachung: Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M260 nach Abschnitt 1.5.1 ADR betreffend Versandstücke und Container mit Stoffen, die bei der Beförderung eine Erstickungsgefahr darstellen

231. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M260 nach Abschnitt 1.5.1 ADR betreffend Versandstücke und Container mit Stoffen, die bei der Beförderung eine Erstickungsgefahr darstellen

Die Multilaterale Vereinbarung M260 nach Abschnitt 1.5.1 ADR betreffend Versandstücke und Container mit Stoffen, die bei der Beförderung eine Erstickungsgefahr darstellen (BGBl. III Nr. 176/2013, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 218/2013) wurde von folgenden weiteren ADR-Vertragsparteien unterzeichnet:

ADR-Vertragsparteien:

Datum der Unterzeichnung:

Luxemburg

24. Juli 2013

Irland

30. Juli 2013

Tschechische Republik

6. August 2013

Faymann

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