217. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung ADN/M 007 gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage zum ADN über die Beförderung von UN 1361 KOHLE in Trockengüterschiffen
Die Multilaterale Vereinbarung ADN/M 007 gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage zum ADN über die Beförderung von UN 1361 KOHLE in Trockengüterschiffen (BGBl. III Nr. 186/2013) wurde von den Niederlanden am 22. Juli 2013 unterzeichnet.
Faymann
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