212. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen (BGBl. III Nr. 81/2008, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. III Nr. 82/2012) hinterlegt:
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Ungarn2 am 3. Juli 2012 seine anlässlich des Beitritts erklärten Vorbehalte zu Art. 23 und 24 des Übereinkommens zurückgezogen; der Vorbehalt zu Art. 28 des Übereinkommens bleibt weiterhin aufrecht.
Faymann
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