198. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Grenada am 10. Mai 2013 seine Ratifikationsurkunde zum Internationalen Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung (BGBl. Nr. 377/1972, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 130/2012) hinterlegt und anlässlich dessen eine Erklärung1 zu Art. 4 abgegeben.
Weiters hat Moldau2 am 8. Mai 2013 eine Erklärung1 gemäß Art. 14 des Übereinkommens abgegeben.
Faymann
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