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BGBl III 164/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

164. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung

164. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung

Notifikation des folgenden Ramsar-Gebietes gemäß Artikel 2 Absatz 5 des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung11 Kundgemacht in BGBl. Nr. 225/1983, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 283/1993.

Ramsar-Gebiet Güssinger Fischteiche

Kernstück des 148 ha umfassenden Gebietes sind die namensgebenden Güssinger Fischteiche am Rand der Stadt Güssing. Dieser Teichkomplex umfasst einen großen Hauptteich sowie - von diesem durch Dämme getrennt - drei kleinere Teiche. Die Abgrenzung des Gebietes folgt im Stadtgebiet von Güssing der Trennlinie zwischen den dem Verlandungsröhricht vorgelagerten Wiesen und der bebauten Fläche, ebenso im südlich vorgelagerten Ortsteil St. Nikolaus. Von St. Nikolaus folgt die südliche und südwestliche Gebietsgrenze einem (als Wanderweg markierten) Karrenweg in das Tal des Zickenbaches, vorbei am Ortsteil Rosenberg bis zum Fuß des Hochwasser-Rückhaltedammes südwestlich von Krottendorf. Am Dammfuß verläuft die westliche Grenze zum Bett des Zickenbaches. Dem Zickenbach folgend verläuft die nördliche Gebietsgrenze wieder bis zum Stadtgebiet von Güssing, wo sie vor dem öffentlichen Bad wieder auf die Trennlinie zwischen Teichanlage und bebauter Fläche übergeht.

Neben den Fischteichen und deren ausgedehnter Verlandungsvegetation umfasst das Ramsar-Gebiet auch noch Bestände an Feuchtwiesen (Reste der ehemaligen Überschwemmungswiesen im Tal des Zickenbaches) und kleinere Waldflächen, die zum Teil auwaldähnlichen Charakter aufweisen. Vereinzelt sind auch kleinflächige Aufforstungen vorhanden.

Die zentrale Bedeutung des Ramsargebietes liegt in der vielfältigen Artengemeinschaft, insbesondere der Vögel und Pflanzen. So sind hier mit Moorente und Seeadler zwei als weltweit bedroht eingestufte Vogelarten regelmäßig anzutreffen. Daneben beherbergt das Gebiet Vorkommen von einer Reihe an Tier- und Pflanzenarten der Roten Liste, die für die Erhaltung der Artenvielfalt des Südburgenlandes wesentlich sind. Die Güssinger Teiche stellen einen Wasservogel-Brutplatz von nationaler Bedeutung dar. Wichtige Vorkommen gefährdeter Feuchtgebiets-Pflanzen sind sowohl an Teichen selbst als auch in den angrenzenden feuchten Wiesen zu finden (z.B. Wassernuss, Gelbe Taglilie, Lungenenzian). Diese Bedeutung ist vor allem auf das Alter der Teichanlagen, ihre großflächige Ausdehnung und der damit verbundenen sehr naturnahen, über Jahrhunderte gewachsenen Ausgestaltung ihrer Uferbereiche zurückzuführen.

Die Güssinger Teiche stellen außerdem einen wichtigen Wasservogel-Rastplatz am Zugweg zwischen Donau/March bzw. Neusiedler See-Gebiet und der Adria dar.

Die Ermächtigung zur Abgabe dieser Notifikation wurde vom Bundespräsidenten am 2. Mai 2013 unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das obgenannte Gebiet wurde mit 5. Juni 2013 in die Liste der „Feuchtgebiete internationaler Bedeutung“ aufgenommen.

Faymann

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