125. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats haben nachstehende Staaten ihre Annahme- bzw. Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung (BGBl. Nr. 274/1973, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 185/2002) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Annahme- bzw. Ratifikationsurkunde: |
Estland | 16. März 2011 |
Rumänien | 2. Jänner 2012 |
Faymann
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