79. Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird wie folgt geändert:
1. In § 8e Abs. 1 erster Satz wird die Wortfolge „In den Schuljahren 2010/11 und 2011/12“ durch die Wortfolge „In den Schuljahren 2012/13 und 2013/14“ ersetzt.
2. (Grundsatzbestimmung) In § 8e Abs. 3 wird die Wortfolge „in den Schuljahren 2010/11 und 2011/12“ durch die Wortfolge „in den Schuljahren 2012/13 und 2013/14“ ersetzt.
3. Dem § 131 wird folgender Abs. 27 angefügt:
„(27) (Grundsatzbestimmung hinsichtlich § 8e Abs. 3) § 8e Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 79/2012 tritt mit 2. September 2012 in Kraft. § 8e Abs. 3 in der Fassung des genannten Bundesgesetzes tritt gegenüber den Ländern mit Ablauf des der Kundmachung folgenden Tages in Kraft; die Ausführungsgesetze sind binnen einem Jahr zu erlassen und mit 2. September 2012 in Kraft zu setzen.“
Fischer
Faymann
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