113. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 5. April 1960, mit dem bestimmte Abzeichen verboten werden (Abzeichengesetz 1960), geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz vom 5. April 1960, BGBl. Nr. 84/1960, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2012, wird geändert wie folgt:
1. In § 3 Abs. 1 wird die Betragsangabe „10.000 S“ durch die Betragsangabe „4 000 Euro“ ersetzt.
2. Der bisherige § 5 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und es wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) § 3 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 113/2012 tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.“
Fischer
Faymann
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