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BGBl II 99/2012

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

99. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der Form und Inhalt der Sicherheitserklärung einschließlich der Zustimmungserklärung erlassen und die Sicherheitsgebühren-Verordnung geändert werden

99. Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der Form und Inhalt der Sicherheitserklärung einschließlich der Zustimmungserklärung erlassen und die Sicherheitsgebühren-Verordnung geändert werden, geändert wird

Auf Grund des § 55b Abs. 1 des Sicherheitspolizeigesetzes, BGBl. Nr. 566/1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 1/2012, wird verordnet:

Art. I der Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der Form und Inhalt der Sicherheitserklärung einschließlich der Zustimmungserklärung erlassen und die Sicherheitsgebühren-Verordnung geändert werden, BGBl. II Nr. 114/2000, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 401/2001 wird wie folgt geändert:

1. Nach der Artikelbezeichnung wird folgender Titel eingefügt: „Verordnung der Bundesministerin für Inneres über Form und Inhalt der Sicherheitserklärung einschließlich der Zustimmungserklärung (Sicherheitserklärungs-Verordnung).“

2. In § 1 wird die Wortfolge „in den Fällen der §§ 2 und 3“ durch die Wortfolge „in den Fällen der §§ 2, 2a und 3“ ersetzt.

3. In § 2 wird vor dem Klammerausdruck „(§ 55 Abs. 3 Z 2 SPG)“ das Wort „Information“ eingefügt und entfällt die Wortfolge „oder zu streng geheimer Information (§ 55 Abs. 3 Z 3 SPG)“.

4. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:

§ 2a. Sicherheitserklärungen für den Zugang zu streng geheimer Information (§ 55 Abs. 3 Z 3 SPG) haben einschließlich der Zustimmungserklärung nach dem Muster der Anlage C zu erfolgen.“

5. In § 3 wird die Wendung „Anlage C“ durch die Wendung „Anlage D“ ersetzt.

6. Die Anlagen A, B und C werden durch die Anlagen A, B, C und D ersetzt.

7. Dem Text des § 4 wird die Absatzbezeichnung „(1)“ vorangestellt; folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) Die §§ 1, 2, 2a, und 3 des Art. I samt Titel sowie die Anlagen A,B,C und D in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 99/2012 treten mit 1. April 2012 in Kraft.“

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Anlage 4

Anlage 4 

Mikl-Leitner

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