507. Verordnung der Bundesministerin für Finanzen, mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG, mit denen eine Neugründung oder eine Übertragung von Betrieben erklärt wird, geändert wird
Auf Grund des § 4 Abs. 5 des Neugründungs-Förderungsgesetzes, BGBl. I Nr. 106/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 112/2012, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Justiz, dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG, mit denen eine Neugründung oder eine Übertragung von Betrieben erklärt wird, BGBl. II Nr. 216/2005, wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Abs. 1 entfällt die Z 7.
2. In § 5 Abs. 1 entfällt die Z 5.
Fekter
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