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BGBl II 507/2012

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

507. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG, mit denen eine Neugründung oder eine Übertragung von Betrieben erklärt wird

507. Verordnung der Bundesministerin für Finanzen, mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG, mit denen eine Neugründung oder eine Übertragung von Betrieben erklärt wird, geändert wird

Auf Grund des § 4 Abs. 5 des Neugründungs-Förderungsgesetzes, BGBl. I Nr. 106/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 112/2012, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Justiz, dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG, mit denen eine Neugründung oder eine Übertragung von Betrieben erklärt wird, BGBl. II Nr. 216/2005, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 1 entfällt die Z 7.

2. In § 5 Abs. 1 entfällt die Z 5.

Fekter

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