494. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Abschätzung der konsumentenschutzpolitischen Auswirkungen im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (WFA-Konsumentenschutzpolitik-Verordnung - WFA-KV)
Auf Grund des § 17 Abs. 3 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013), BGBl. I Nr. 139/2009, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2012, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und der Bundesministerin für Finanzen verordnet:
Gegenstand
§ 1. (1) Diese Verordnung regelt die Abschätzung der konsumentenschutzpolitischen Auswirkungen im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung gemäß § 17 BHG 2013.
(2) Sie enthält methodische Vorgaben zur vereinfachten und zur vertiefenden Abschätzung der Auswirkungen von Regelungsvorhaben und von Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013.
Vereinfachte Abschätzung
§ 2. Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist nach den Vorgaben in Anlage 1 zu prüfen, ob die Wirkungsdimension Konsumentenschutzpolitik voraussichtlich wesentlich betroffen ist. Dafür sind die entsprechenden Wesentlichkeitskriterien der WFA-GV heranzuziehen.
Vertiefende Abschätzung
§ 3. (1) Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlich wesentlichen konsumentenschutzpolitischen Auswirkungen nach den Vorgaben in Anlage 2 genauer zu prüfen.
(2) Nach den Vorgaben in Anlage 2 sind dabei eine qualitative Beschreibung und - sofern geeignete Daten zur Verfügung stehen - eine quantitative Abschätzung der Auswirkungen hinsichtlich
- 1. des Verhältnisses der KonsumentInnen zu Unternehmen und der in diesem Zusammenhang stehenden finanziellen Auswirkungen auf KonsumentInnen;
- 2. Konsumentenschutz-Einrichtungen und staatlich anerkannter Schuldenberatung;
- 3. der Gesundheit oder der Sicherheit von KonsumentInnen in Zusammenhang mit Produkten oder Dienstleistungen
vorzunehmen.
(3) Bei der Abschätzung der Auswirkungen ist auf besonders schutzbedürftige Gruppen von KonsumentInnen (zB Kinder, SeniorInnen, Menschen mit Behinderung) Bedacht zu nehmen.
Inkrafttreten
§ 4. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
Anlage 1 zu § 2
Vereinfachte Abschätzung der konsumentenschutzpolitischen Auswirkungen
Die vereinfachte Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen:
Wirkungsdimension Konsumentenschutzpolitik | Fragen |
1) Verhältnis der KonsumentInnen zu Unternehmen | Hat die Regelung/das Vorhaben - Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen KonsumentInnen und Unternehmen? Wieviele KonsumentInnen werden voraussichtlich direkt und/oder potenziell betroffen sein? - unmittelbare finanzielle Auswirkungen auf KonsumentInnen in ihrem Verhältnis zu Unternehmen? Welches Ausmaß werden diese finanziellen Auswirkungen haben? |
2) Konsumentenschutz-Einrichtungen | Hat die Regelung/das Vorhaben rechtliche oder finanzielle Auswirkungen auf Konsumentenschutz-Einrichtungen einschließlich staatlich anerkannter Schuldenberatung? |
3) Gesundheit und Sicherheit in Zusammenhang mit Produkten oder Dienstleistungen | Hat die Regelung/das Vorhaben Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Sicherheit von KonsumentInnen in Zusammenhang mit Produkten oder Dienstleistungen? |
Anlage 2 zu § 3
Vertiefende Abschätzung der konsumentenschutzpolitischen Auswirkungen
Die vertiefende Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Verhältnis zu Unternehmen
Hat die Regelung/das Vorhaben Auswirkungen auf die Position von KonsumentInnen in Bezug auf folgende Faktoren: | Vertiefende Fragen |
Angebot und Versorgungssicherheit? | Welche Auswirkungen sind auf das Angebot an Waren und Dienstleistungen bezüglich Verfügbarkeit und Qualität zu erwarten? Wie wird die Versorgungssicherheit insbesondere bei Waren oder Dienstleistungen „von allgemeinem Interesse“ beeinflusst? Wieviele KonsumentInnen sind voraussichtlich betroffen? |
Rechtsposition und Rechtsdurchsetzung? | Welche Auswirkungen ergeben sich bezüglich der Rechtsposition von KonsumentInnen und ihrer Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung? Wieviele KonsumentInnen sind voraussichtlich betroffen? |
finanzielle Position? | Wie wird sich die finanzielle Position der KonsumentInnen ändern? Welche quantitativen Auswirkungen sind für die finanzielle Situation von KonsumentInnen in einem typischen Folgejahr zu erwarten? |
2. Konsumentenschutz-Einrichtungen
Hat die Regelung/das Vorhaben Auswirkungen auf | Vertiefende Fragen |
Konsumentenschutz-Einrichtungen (zB Beratungseinrichtungen) sowie staatlich anerkannte Schuldenberatung? | Wird die Rechtsposition der Konsumentenschutz-Einrichtungen geändert? Wie wird sich der Beratungsaufwand ändern? |
3. Gesundheit und Sicherheit
Hat die Regelung/das Vorhaben Auswirkungen auf | Vertiefende Fragen |
die Gesundheit und/oder Sicherheit von KonsumentInnen in Zusammenhang mit Produkten oder Dienstleistungen? | Wie wird die Gesundheit und/oder Sicherheit der KonsumentInnen im Zusammenhang mit Produkten oder Dienstleistungen beeinflusst? Wieviele KonsumentInnen sind voraussichtlich betroffen? |
Hundstorfer
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