469. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Gebührentarifverordnung geändert wird
Aufgrund des § 66 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes - LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 95/2010, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen verordnet:
Die Gebührentarifverordnung, BGBl. Nr. 189/1989, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 48/2010, wird wie folgt geändert:
§ 1 lautet:
„§ 1. Die Gebühren für die Tätigkeiten der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH im Rahmen der amtlichen Kontrolle werden in Punkten festgesetzt; ein Punkt beträgt 1,58 Euro.“
Stöger
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