41. Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der das Verzeichnis der Benannten Stellen für Maschinen und für Sicherheitsbauteile für Maschinen der MSV 2010 aktualisiert wird
Auf Grund des § 71 Abs. 5 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 144/2011, in Verbindung mit § 14 Abs. 4 der Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 - MSV 2010, BGBl. II Nr. 282/2008, zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. II Nr. 406/2011, wird kundgemacht:
- 1. Das Verzeichnis der Benannten Stellen für Maschinen und für Sicherheitsbauteile für Maschinen wird in der als Anlage angeschlossenen Neufassung des Anhangs XIII der Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 - MSV 2010 mit Stand 1.Februar 2012 aufgeführt.
- 2. Mit dieser Kundmachung wird der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung entsprochen, die sich aus Artikel 14 der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG ergibt.
Anlage 1
Mitterlehner
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)