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BGBl II 312/2012

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

312. Verordnung: Ehrengeschenkeverordnung

312. Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über die Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke (Ehrengeschenkeverordnung)

Auf Grund des § 59 Abs. 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2012, und des § 5 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86/1948, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 35/2012, wird verordnet:

§ 1. Vereinnahmte Erlöse aus Veräußerungen von Ehrengeschenken, die Bediensteten im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie übergeben wurden, sind nach Anhörung des jeweils zuständigen Personalvertretungsorganes zur Linderung von Notlagen zu verwenden, in die Bedienstete aus dem Bereich der jeweils vereinnahmenden Dienstbehörde unverschuldet geraten sind.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Bures

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