271. Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Verordnung über die Grundausbildung für den Exekutivdienst der Verwendungsgruppe E 1 im Justizressort (Grundausbildungsverordnung E1-BMJ) geändert wird
Auf Grund der §§ 25 bis 31 und 144 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 55/2012, wird verordnet:
Die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Grundausbildung für den Exekutivdienst der Verwendungsgruppe E 1 im Justizressort (Grundausbildungsverordnung E1-BMJ), BGBl. II Nr. 64/2007, wird wie folgt geändert:
1. In § 6 Abs. 3 wird die Wortfolge „in einen fachlichen Teil und in einen eignungspsychologischen Teil“ durch die Wortfolge „in einen fachlichen, einen körperlichen (Fitness und Motorik) und in einen eignungspsychologischen Teil“ ersetzt.
2. Dem § 17 wird folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) § 6 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 271/2012 tritt mit 1. September 2012 in Kraft.“
Karl
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