253. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Ausländerbeschäftigungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 1 Abs. 4 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 25/2011, wird verordnet:
Die Ausländerbeschäftigungsverordnung - AuslBVO, BGBl. Nr. 609/1990, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 123/2011, wird wie folgt geändert:
1. Im § 1 Z 6 entfällt die Wortfolge „Pflegegeld gemäß den Pflegegeldgesetzen der Bundesländer bzw.“.
2. Im § 1 Z 14 wird die Wortfolge „Staatsangehörige von Australien und Neuseeland, die das 18. Lebensjahr vollendet und 31. Lebensjahr nicht überschritten haben“ durch die Wortfolge „Staatsangehörige von Australien, der Republik Korea und von Neuseeland, die das 18. Lebensjahr vollendet und das 31. Lebensjahr nicht überschritten haben“ ersetzt und die Wortfolge „in Australien bzw. in Neuseeland“ durch die Wortfolge „in diesen Staaten“ ersetzt.
Hundstorfer
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