vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 74/2012

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

74. Kundmachung: Berichtigung der Anlage zur Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID), Anhang C des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)

74. Berichtigung der Anlage11 Kundgemacht in BGBl. Nr. 137/1967, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 33/2011. zur Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID), Anhang C des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)22 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 122/2006, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 34/2011.

Der Fachausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter des RID hat anlässlich seiner 50. Tagung (Malmö, 21. bis 25. November 2011) beiliegende Textänderungen der einzelnen Sprachfassungen des RID als Berichtigung von Fehlern anerkannt. Sie sind im „Fehlerverzeichnis 2 zur RID-Ausgabe 2011“ auf der Homepage der OTIF veröffentlicht und in deren Onlineversion bereits eingearbeitet.

Die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) idF BGBl. III Nr. 33/2011 ist daher gemäß den Anlagen wie folgt zu berichtigen:

[Fehlerverzeichnis in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Fehlerverzeichnis in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Fehlerverzeichnis in französischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Faymann

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)