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BGBl III 63/2012

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

63. Kundmachung: Änderungen zum Zollabkommen über den Internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen) und deren Anlagen sowie Einfügung eines neuen Artikels 42ter und einer Anlage 10

63. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Änderungen zum Zollabkommen über den Internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen) und deren Anlagen sowie Einfügung eines neuen Artikels 42ter und einer Anlage 10

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, wird kundgemacht:

Der gemäß Anlage 8 des TIR-Abkommens (BGBl. Nr. 112/1978 idF BGBl. III Nr. 147/2006, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008) gebildete Verwaltungsausschuss hat nachstehende Änderungen zum TIR-Abkommen und deren Anlagen sowie die Einfügung eines neuen Artikels 42ter und einer Anlage 10 beschlossen:

[Änderung des Art. 60, Einfügung eines neuen Art. 42ter und einer Anlage 10 in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

[Änderungen der Anlage 6, Erläuterungen 0.6.2 bis und 8.10 (b) in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

[Änderungen der Anlage 8 Art. 13 und Anlage 6, Erläuterungen 8.13 in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

[Änderung der Anlage 6, Erläuterung 0.3 in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

[Änderungen der Anlage 6 und Anlage 9 in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

[Änderung des Art. 60, Einfügung eines neuen Art. 42ter und einer Anlage 10 in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Änderungen der Anlage 6, Erläuterungen 0.6.2 bis und 8.10 (b) in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Änderungen der Anlage 8 Art. 13 und Anlage 6, Erläuterungen 8.13 in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Änderung der Anlage 6, Erläuterung 0.3 in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Änderungen der Anlage 6 und Anlage 9 in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Änderung des Art. 60, Einfügung eines neuen Art. 42ter und einer Anlage 10 in französischer Sprache siehe Anlagen]

[Änderungen der Anlage 6, Erläuterungen 0.6.2 bis und 8.10 (b) in französischer Sprache siehe Anlagen]

[Änderungen der Anlage 8 Art. 13 und Anlage 6, Erläuterungen 8.13 in französischer Sprache siehe Anlagen]

[Änderung der Anlage 6, Erläuterung 0.3 in französischer Sprache siehe Anlagen]

[Änderungen der Anlage 6 und Anlage 9 in französischer Sprache siehe Anlagen]

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Anlage 4

Anlage 4 

Anlage 5

Anlage 5 

Anlage 6

Anlage 6 

Anlage 7

Anlage 7 

Anlage 8

Anlage 8 

Anlage 9

Anlage 9 

Anlage 10

Anlage 10 

Anlage 11

Anlage 11 

Anlage 12

Anlage 12 

Anlage 13

Anlage 13 

Anlage 14

Anlage 14 

Anlage 15

Anlage 15 

Faymann

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