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BGBl III 147/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

147. Kundmachung: Änderungen der Anlagen 1 und 9 zum Zollabkommen über den Internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen)

147. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Änderungen der Anlagen 1 und 9 zum Zollabkommen über den Internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen)

Der gemäß Anlage 8 des TIR-Abkommens (BGBl. Nr. 112/1978, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 181/2005) gebildete Verwaltungsausschuss hat nachstehende Änderungen der Anlagen 1 und 9 zum TIR-Abkommen beschlossen:

[deutsche Version - Änderungen Annex 1 und 9 (Übersetzung) siehe Anlagen]

[englische Version - Änderungen Annex 1 und 9 siehe Anlagen]

[französische Version - Änderungen Annex 1 und 9 siehe Anlagen]

Die Änderungen sind gemäß Art. 59 und 60 des Abkommens mit 1. April 2006 in Kraft getreten.

Anlage

deutsche Version - Änderungen Annex 1 und 9 _Übersetzung_ 

Anlage

englische Version - Änderungen Annex 1 und 9 

Anlage

französische Version - Änderungen Annex 1 und 9 

Schüssel

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