147. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Änderungen der Anlagen 1 und 9 zum Zollabkommen über den Internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen)
Der gemäß Anlage 8 des TIR-Abkommens (BGBl. Nr. 112/1978, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 181/2005) gebildete Verwaltungsausschuss hat nachstehende Änderungen der Anlagen 1 und 9 zum TIR-Abkommen beschlossen:
[deutsche Version - Änderungen Annex 1 und 9 (Übersetzung) siehe Anlagen]
[englische Version - Änderungen Annex 1 und 9 siehe Anlagen]
[französische Version - Änderungen Annex 1 und 9 siehe Anlagen]
Die Änderungen sind gemäß Art. 59 und 60 des Abkommens mit 1. April 2006 in Kraft getreten.
Anlage
deutsche Version - Änderungen Annex 1 und 9 _Übersetzung_
Anlage
englische Version - Änderungen Annex 1 und 9
Anlage
französische Version - Änderungen Annex 1 und 9
Schüssel
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