52. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Katar zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Katar zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
[Abkommen samt Protokoll in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen samt Protokoll in arabischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen samt Protokoll in englischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 29 Abs. 1 des Abkommens wurden am 26. September 2011 bzw. 6. Februar 2012 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 7. März 2012 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Faymann
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