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BGBl III 37/2012

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

37. Zusatzabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte über den Zugang der Bediensteten der Agentur zum „Commissary“

37. Zusatzabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte über den Zugang der Bediensteten der Agentur zum „Commissary“

[Schreiben an Grundrechteagentur in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Schreiben an Grundrechteagentur in deutscher Übersetzung siehe Anlagen]

[Antwortschreiben der Grundrechteagentur in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Antwortschreiben der Grundrechteagentur in deutscher Übersetzung siehe Anlagen]

Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates gemäß § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, BGBl. Nr. 677 idgF, wurde hergestellt.

Das im vorliegenden Briefwechsel enthaltene Zusatzabkommen tritt mit 1. März 2012 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Anlage 4

Anlage 4 

Faymann

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