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BGBl III 33/2012

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

33. Übereinkommen zur Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks „Zentraleuropa“
(NR: GP XXIV RV 1394 AB 1490 S. 130. BR: AB 8605 S. 802.)

33. Übereinkommen zur Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks „Zentraleuropa“

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Übereinkommen zur Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks „Zentraleuropa“

[Vertragstext in deutscher Sprachfassung (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Vertragstext in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. Jänner 2012 beim Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Slowenien hinterlegt. Weiters hat Ungarn am 17. Jänner 2012 seine Ratifikationsurkunde hinterlegt. Das Übereinkommen tritt somit gemäß seinem Art. 23 Abs. 3 am 20. März 2012 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Faymann

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