177. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Lettland am 13. November 2012 seine gemäß Art. 96 anlässlich des Beitritts abgegebene Erklärung1 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (BGBl. Nr. 96/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 110/2012) vollständig zurückgezogen.
Faymann
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